Cathrin Möbius
Rechtsanwältin
Telefon: 0 41 31 – 26 77 88
Fax: 0 41 31 – 927 96 11
Mobil: 0 170 – 18 666 32
Rechtsanwältin Cathrin Möbius, Jahrgang 1964
Fortbildung
Regelmäßige Teilnahme an zertifizierten, berufsspezifischen Fortbildungen
seit 2013
Tätigkeit als gesetzliche Betreuerin innerhalb verschiedener AG – Bezirke sowie Ausübung der, von privaten Klienten erteilten Generalvollmachten
2003 – 2013
Tätigkeit als Dozentin bei der Handelskammer Lüneburg/ Stade
1995 – 2005
Tätigkeit als Rechtsanwältin in Bürogemeinschaft
1994
2. juristisches Staatsexamen
1991 – 1994
Referendariat in Niedersachsen, OLG Celle
1990
1. juristisches Staatsexamen
1985
Studium der Rechtswissenschaft Universität Hamburg
Rainer Naujoks
Dipl.-Sozialpädagoge
Telefon: 0 41 31 – 26 75 40
Fax: 0 41 31 – 26 76 26
Mobil: 0 171 – 3 81 63 08
Dipl. Sozialpädagoge und Sozialarbeiter Rainer Naujoks, Jahrgang 1955
Fortbildung
Regelmäßige Teilnahme an zertifizierten, berufsspezifischen Fortbildungen (z.B. NLP-Master)
seit 1996
als gesetzlicher Betreuer innerhalb verschiedener Amtsgerichtsbezirke, sowie Ausübung der von privaten Klienten erteilten Generalvollmachten, tätig.
1989-1995
leitende Tätigkeiten im IT – Bereich
1988
Ausbildung zum Organisationsprogrammierer bei der Firma Nixdorf
1983 – 1987
mehrjährige berufliche Tätigkeit in verschiedenen sozialen Einrichtungen (Psychiatrie- und Jugendeinrichtungen)
1978 – 1982
Studium Sozialwesen an der FH Nordostniedersachsen in Lüneburg, Hochschulgrad Dipl. Sozialarbeiter/ Sozialpädagoge
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine gesetzliche Betreuung vermieden und eine Person bestimmt, die sich um die Angelegenheiten des Vollmachtgebers im Falle einer Krankheit oder Notsituation kümmert. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Rechtliche Betreuung
Koordination von rechtlichen Betreuungen und Tätigkeiten wie Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung, Wohnangelegenheiten und Gesundheitsfürsorge. Weitere Informationen zu unseren Aufgaben und Pflichten finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.
Service
Tägliche Bürozeiten und telefonische Erreichbarkeit durch festangestellte und erfahrene Mitarbeiterinnen. Gegenseitige Vertretungen bei Urlaubs- und Ausfallzeiten. Kollegiale Supervision und Fallbesprechungen. Effiziente und sorgfältige Arbeitsweise durch modernste Anwendungen der neuesten IT-Technologie nach „Büro 2.0“.